Gerne betreuen wir Sie in familienrechtlichen Fragen.
Trennung und Scheidung werfen eine Vielzahl von Problemen auf, die möglicherweise nur unter Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe gelöst werden können.
Hinsichtlich der Kinder sind Fragen des Unterhalts, des Umgangsrechts und des Sorgerechts zu klären, gemeinsames Vermögen ist im Hinblick auf den Zugewinn zu ermitteln und es ist grundsätzlich zu klären, was mit der Wohnung, dem Haus und dem Hausrat geschehen soll. Die Rentenansprüche sind im Wege des Versorgungsausgleichs zu trennen und es ist zu überlegen, ob ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung nicht sinnvoll ist.
Gerne stehen wir auch in sonstigen Familiensachen wie Kindschaftssachen oder Gewaltschutzsachen zu Ihrer Verfügung.

