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Beratung durch Fach­an­walt

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Anwaltskanzlei in Hamburg-Wandsbek
Direkt Wandsbek Markt
Über 20 Jah­re an­walt­li­che Er­fah­rung

Seriös, erfahren, gut

  • Vertretung durch er­fah­re­nen Fach­an­walt
  • Kos­ten­lo­se Erst­be­ra­tung bei Kündigung
  • Ab­rech­nung nur nach den ge­setz­lich vor­ge­schrie­be­nen Min­dest­ge­büh­ren
  • Schnel­le Reaktion auf die Kündigung durch umgehende Ter­min­ver­ga­be und so­for­ti­ge Be­ar­bei­tung Ih­rer Kündi­gungs­schutz­klage
  • Arbeit­nehmer­anwalt
  • Vertetung auch gegen inter­nationale Konzerne
  • Vertretung deutsch­land­weit

Kündigungs­schutz­klage zu Min­dest­ge­büh­ren

Sie zah­len bei uns nur die ge­setz­lich vor­ge­schrie­be­nen An­walts­ge­büh­ren. Wir ma­chen für Sie die Ver­fah­rens­kos­ten bzw. Pro­zess­kos­ten be­re­chen­bar.

Die In­an­spruch­nah­me ei­nes er­fah­re­nen Fach­an­walts ver­ur­sacht Ih­nen bei uns kei­ne Mehr­kos­ten durch Ge­büh­ren­ver­ein­ba­run­gen.

Vor Ein­lei­tung der Klage prü­fen wir stets, ob ein An­spruch auf Pro­zess­kos­ten­hil­fe be­steht. Dank die­ser Hil­fen kann sich je­der ei­nen Rechts­an­walt für die Verteidigung gegen die Kündigung leis­ten.

Zu­sätz­li­che Be­ra­tungs­ter­mi­ne wäh­rend des lau­fen­den Ver­fah­rens sind kurz­fris­tig und oh­ne zu­sätz­li­che Kos­ten mög­lich.

Pro­fes­sio­nel­le und ef­fi­zi­en­te Ab­wick­lung

Von der Ent­wick­lung der pas­sen­den Verteidigung in Hin­blick auf die angeblichen Kündigungsgründe, über recht­li­che Fra­gen bis hin zu den stra­te­gisch vor­teil­haf­tes­ten Ent­schei­dun­gen im Zu­sam­men­hang mit der Kündigungs­schutz­klage. Sie pro­fi­tie­ren von dem über Jah­re hin­weg auf­ge­bau­ten spe­zi­fi­schen Wis­sen und tak­ti­schen Er­fah­run­gen des Rechts­an­walts Sven Boo­se.

Wir kom­mu­ni­zie­ren auf Wunsch per Post, Email, Te­le­fax oder per Te­le­fon mit Ih­nen. Sämt­li­cher Schrift­ver­kehr wird Ih­nen stets zeit­nah in Ko­pie über­mit­telt. So blei­ben Sie oh­ne nach­fra­gen zu müs­sen fort­lau­fend im Bild über den Gang des Ver­fah­rens.

Kom­pe­tent, per­sön­lich, für Sie da

Von der Erst­be­ra­tung, über das ge­sam­te Ver­fah­ren, bis hin zum Ver­hand­lungs­termin ha­ben Sie bei uns den­sel­ben An­sprech­part­ner.

Die Kanz­lei Boo­se & Plötz­ky zeich­net sich durch ei­ne ho­he Dienst­leis­tungs­brei­te in Ver­bin­dung mit ei­nem rei­chen Er­fah­rungs­schatz aus. Wir sind in der La­ge, sämt­li­che im Rah­men des Kündi­gungs­man­dats er­for­der­li­chen Kom­pe­ten­zen ab­zu­bil­den: Von der rei­nen Kündigung über al­le damit ver­bunde­nen Fragen, wie Ur­laubs­ab­gel­tung, Lohn­an­sprüche und Zeug­ni­ser­teilung. Da­ne­ben kön­nen un­se­re Man­dan­ten auf al­le klas­si­schen An­walts­dienst­leis­tun­gen zu­grei­fen.

Vor­teil Fach­an­walt

  • Fach­an­walt ist ein ge­schütz­ter Ti­tel.
  • Nicht je­der An­walt darf sich Fach­an­walt nen­nen.
  • Zu­sätz­li­che Aus­bil­dung über das An­walts­stu­di­um hin­aus ist er­for­der­lich.
  • Be­son­de­re prak­ti­sche Er­fah­run­gen sind nach­zu­wei­sen.
  • Be­son­de­re theo­re­ti­sche Kennt­nis­se sind durch schrift­li­che Leis­tungs­kon­trol­len und ge­ge­be­nen­falls münd­lich vor ei­nem Fach­aus­schuss nach­zu­wei­sen.
  • Jähr­li­che Fort­bil­dung ist Pflicht.
  • Die Fort­bil­dungs­nach­wei­se wer­den von der Rech­t­an­walts­kam­mer über­wacht.
  • Aus­blei­ben­de Fort­bil­dung führt zum Ent­zug des Ti­tels Fach­an­walt. Es gilt al­so nicht, ein­mal Fach­an­walt im­mer Fach­an­walt.

Arbeits­rechts­anwälte Boose & Plötzky Hamburg ✆ 040-357 164 95

Spe­zia­list für Kündigung? "An­walt mit Spe­zi­al­kennt­nis­sen?", "Spe­zia­li­sier­ter An­walt?" "Ex­per­te für Arbeit­srecht?" Ei­ne ver­bind­li­che De­fi­ni­ti­on die­ser Be­grif­fe gibt es nicht. Der­ar­ti­ge Be­zeich­nun­gen kön­nen da­mit zu­tref­fend oder auch ein­fach nur Blend­werk sein. Fakt ist, dass nur der ge­setz­lich ge­schütz­te Ti­tel "Fach­an­walt für Arbeits­recht" dem Rechts­su­chen­den die Ge­wiss­heit gibt, dass der je­wei­li­ge Rechts­an­walt vor Er­tei­lung des Fach­an­walts­ti­tels be­reits min­des­tens 100 arbeits­recht­li­che Fäl­le be­ar­bei­tet hat und sich je­des Jahr re­gel­mä­ßi­gen Fort­bil­dun­gen un­ter­zieht. Rechts­an­walt Sven Boo­se aus Ham­burg hat mehrere hundert arbeits­recht­li­che Fäl­le im Sin­ne der Fach­an­walts­ord­nung be­ar­bei­tet. Er nimmt den­noch nicht für sich in An­spruch, spe­zi­el­le­re Kennt­nis­se als sei­ne Kol­le­gen zu ha­ben.
On­line-Abwicklung? Wir über­sen­den auf Wunsch al­le Un­ter­la­gen auch über das In­ter­net. Ihr Er­schei­nen bei uns in der Kanz­lei in Ham­burg-Wands­bek ist nicht zwin­gend er­for­der­lich. Die Kündigungs­schutz­klage bleibt aber ein ge­richt­li­ches Ver­fah­ren. Das Ge­richt wird in al­ler Re­gel auf Ih­rer per­sön­li­chen An­we­sen­heit im Ter­min be­ste­hen.
Anwalt um­sonst? Um­sonst ist unsere In­an­spruch­nahme nicht. Aber viel­leicht springt der Staat für Sie ein. Wir hel­fen bei den For­mu­la­ren der Pro­zess­kos­ten­hil­fe.

Zur ab­schlie­ßen­den Fra­ge, wer denn nun Bes­ter An­walt in Ham­burg ist, ein Hin­weis: Es geht bei dem Verlust des Arbeitsplatzes oft nicht nur um rein Recht­li­ches, son­dern auch um ganz per­sön­li­che Belange. An­walt ist eben auch Ver­trau­ens­sa­che.

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Kanzlei

Rechtsanwälte Boose & Plötzky
Sven Boose und Lars Plötzky
Wandsbeker Marktstraße 69
22041 Hamburg

Tel. 040-357 164 95
Fax. 040-357 164 96
Email: kanzlei@advokathamburg.de

Montag–Freitag, 9:00–18:00 Uhr und nach Vereinbarung.

U-Bahn & Bus: Wandsbek Markt

Die Arbeits­rechts­kanzlei liegt direkt am Wands­bek Markt, dem großen Verkehrs­knoten­punkt im Hamburger Osten. Der Bus­bahnhof und die U-Bahn­station Wands­bek Markt der Linie U1 ist direkt vor der Haus­tür. Die S-Bahn­station Wandsbeker Chaussee ist fünf Fuß­minuten entfernt.