Sie zahlen bei uns nur die gesetzlich vorgeschriebenen Anwaltsgebühren. Wir machen für Sie die Verfahrenskosten bzw. Prozesskosten berechenbar.
Die Inanspruchnahme eines erfahrenen Fachanwalts verursacht Ihnen bei uns keine Mehrkosten durch Gebührenvereinbarungen.
Vor Einleitung der Klage prüfen wir stets, ob ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht. Dank dieser Hilfen kann sich jeder einen Rechtsanwalt für die Verteidigung gegen die Kündigung leisten.
Zusätzliche Beratungstermine während des laufenden Verfahrens sind kurzfristig und ohne zusätzliche Kosten möglich.
Von der Entwicklung der passenden Verteidigung in Hinblick auf die angeblichen Kündigungsgründe, über rechtliche Fragen bis hin zu den strategisch vorteilhaftesten Entscheidungen im Zusammenhang mit der Kündigungsschutzklage. Sie profitieren von dem über Jahre hinweg aufgebauten spezifischen Wissen und taktischen Erfahrungen des Rechtsanwalts Sven Boose.
Wir kommunizieren auf Wunsch per Post, Email, Telefax oder per Telefon mit Ihnen. Sämtlicher Schriftverkehr wird Ihnen stets zeitnah in Kopie übermittelt. So bleiben Sie ohne nachfragen zu müssen fortlaufend im Bild über den Gang des Verfahrens.
Von der Erstberatung, über das gesamte Verfahren, bis hin zum Verhandlungstermin haben Sie bei uns denselben Ansprechpartner.
Die Kanzlei Boose & Plötzky zeichnet sich durch eine hohe Dienstleistungsbreite in Verbindung mit einem reichen Erfahrungsschatz aus. Wir sind in der Lage, sämtliche im Rahmen des Kündigungsmandats erforderlichen Kompetenzen abzubilden: Von der reinen Kündigung über alle damit verbundenen Fragen, wie Urlaubsabgeltung, Lohnansprüche und Zeugniserteilung. Daneben können unsere Mandanten auf alle klassischen Anwaltsdienstleistungen zugreifen.
Spezialist für Kündigung? "Anwalt mit Spezialkenntnissen?", "Spezialisierter Anwalt?" "Experte für Arbeitsrecht?" Eine verbindliche Definition dieser Begriffe gibt es nicht. Derartige Bezeichnungen können damit zutreffend oder auch einfach nur Blendwerk sein. Fakt ist, dass nur der gesetzlich geschützte Titel "Fachanwalt für Arbeitsrecht" dem Rechtssuchenden die Gewissheit gibt, dass der jeweilige Rechtsanwalt vor Erteilung des Fachanwaltstitels bereits mindestens 100 arbeitsrechtliche Fälle bearbeitet hat und sich jedes Jahr regelmäßigen Fortbildungen unterzieht. Rechtsanwalt Sven Boose aus Hamburg hat mehrere hundert arbeitsrechtliche Fälle im Sinne der Fachanwaltsordnung bearbeitet. Er nimmt dennoch nicht für sich in Anspruch, speziellere Kenntnisse als seine Kollegen zu haben.
Online-Abwicklung? Wir übersenden auf Wunsch alle Unterlagen auch über das Internet. Ihr Erscheinen bei uns in der Kanzlei in Hamburg-Wandsbek ist nicht zwingend erforderlich. Die Kündigungsschutzklage bleibt aber ein gerichtliches Verfahren. Das Gericht wird in aller Regel auf Ihrer persönlichen Anwesenheit im Termin bestehen.
Anwalt umsonst? Umsonst ist unsere Inanspruchnahme nicht. Aber vielleicht springt der Staat für Sie ein. Wir helfen bei den Formularen der Prozesskostenhilfe.
Zur abschließenden Frage, wer denn nun Bester Anwalt in Hamburg ist, ein Hinweis: Es geht bei dem Verlust des Arbeitsplatzes oft nicht nur um rein Rechtliches, sondern auch um ganz persönliche Belange. Anwalt ist eben auch Vertrauenssache.
Rechtsanwälte Boose & Plötzky
Sven Boose und Lars Plötzky
Wandsbeker Marktstraße 69
22041 Hamburg
Tel. 040-357 164 95
Fax. 040-357 164 96
Email: kanzlei@advokathamburg.de
Montag–Freitag, 9:00–18:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Die Arbeitsrechtskanzlei liegt direkt am Wandsbek Markt, dem großen Verkehrsknotenpunkt im Hamburger Osten. Der Busbahnhof und die U-Bahnstation Wandsbek Markt der Linie U1 ist direkt vor der Haustür. Die S-Bahnstation Wandsbeker Chaussee ist fünf Fußminuten entfernt.