Boose & Plötzky

Rechtsanwälte

Wandsbeker Marktstraße 69
22041 Hamburg

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Bürozeiten: Montag-Freitag, 9-18 Uhr

Sven Boose
Professionelle
Beratung und
Vertretung im
Arbeits­recht

Lohn & Gehalt: Leistungen im Überblick

Die arbeitsrechtlichen Leistungen von Boose & Plötzky im Bereich Lohn & Gehalt im Überblick:

  • Prüfung des Gehalts­anspruchs
  • Gerichtliche Verfolgung Ihrer Lohn- und Gehalts­ansprüche
  • Prüfung des Urlaubs­geldes und der Weihnachts­gratifikation
  • Prüfung der Überstunden­vergütung und der Urlaubs­vergütung
Foto: Fröhliche Frau mit Geld in den Händen

Lohn & Gehalt

Sie haben Schwierigkeiten mit der Ihnen erteilten Lohn­abrechnung?
Sie bekommen Überstunden nicht vergütet oder den Urlaub nicht ausbezahlt?
Haben Sie einen An­walt gesucht, weil Sie ein arbeits­rechtliches Problem haben?

Typische Fragestellungen:

Welche Gehalts- oder Lohnansprüche habe ich?
Gibt es einen Mindestlohn?
Müssen Überstunden vergütet werden?
Habe ich einen Urlaubs­geld­anspruch?
Muss der Arbeit­geber Weihnachts­geld zahlen?
Habe ich einen Vergütungs­anspruch im Krankheits­fall?

Ich kläre Sie über Ihre Rechte auf und leite für Sie die notwendigen Schritte ein.

Rufen Sie jetzt an und vereinbaren Sie einen Besprechungs­termin für eine un­ver­bindliche Erst­information.

Lohn oder Gehalt

Die Unterscheidung der Begriffe Lohn und Gehalt ist in gesetzlichen und tarif­vertraglichen Regelungen von untergeordneter Bedeutung und wird zumeist gar nicht mehr getroffen. Die Vergütung der Arbeiter wird Lohn genannt, Gehalt ist die Bezeichnung der Angestellten­vergütung. Das Monats­gehalt ist in der Regel von der Anzahl der gearbeiteten Tage unabhängig, ist also jeden Monat in der Höhe gleich. Der Monats­lohn wird meist auf Stunden­basis gezahlt, wodurch die Vergütung in Abhängigkeit der jeweiligen Arbeitstage variiert. Bekommt ein Angestellter regelmäßig geleistete Überstunden oder Boni bezahlt, verwischen die Unterschiede von Lohn und Gehalt bis zur Unkenntlichkeit. Soweit keine gesetzlichen oder tariflichen Mindestlohn­regeln verletzt werden, ist der Lohn oder das Gehalt grundsätzlich frei verhandelbar.

Lohnfort­zahlung im Krankheits­fall

Im Entgelt­fortzahlungs­gesetz sind die Voraus­setzungen der Vergütung im Krankheits­fall geregelt. Sind die Voraus­setzungen erfüllt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, für die ersten sechs Wochen der Krankschreibung die volle Vergütung zu zahlen. Dauert die Krank­schreibung darüber hinaus fort, wird durch die Kranken­kasse in der Regel für weitere 72 Wochen ein Kranken­geld in Höhe von 70 Prozent der Brutto­monats­vergütung gezahlt.