Boose & Plötzky

Rechtsanwälte

Wandsbeker Marktstraße 69
22041 Hamburg

kanzlei@advokathamburg.de
Bürozeiten: Montag-Freitag, 9-18 Uhr

Sven Boose
Professionelle
Beratung und
Vertretung im
Arbeits­recht

Herzlich willkommen bei der An­walts­kanz­lei der Rechtsanwälte Boose & Plötzky, Ihrer Kanz­lei für Rechts­be­ratung und Prozess­ver­tretung in Hamburg-Wandsbek direkt am Wandsbek Markt.

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Schwerpunkt der anwaltlichen Beratung im Arbeitsrecht. Ob Aufhebungsvertrag oder Kündigung des Jobs durch fristgerechte oder fristlose Kündigung: Als Rechts­an­walt für das Arbeitsrecht vertrete ich Sie im Fall der Kündigung auch vor dem Arbeitsgericht.

Rufen Sie uns bitte ein­fach un­ver­bindlich an. Wir informieren Sie gerne über das Leistungs­spektrum unserer Kanz­lei im Arbeitsrecht.

Grafik: Rotes  Männchen am Scheideweg

Änderungs­kündigung

Die Veränderung eines einmal geschlossenen Arbeitsvertrages bedarf der Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners.

Die einseitige Aufkündigung von Teilen des Arbeitsvertrages ist nicht zulässig.

Änderungen im Arbeitsvertrag werden daher oftmals dergestalt herbeigeführt, dass dem Arbeitnehmer zusammen mit der Kündigung des bestehenden Jobs angeboten wird, einen neuen Arbeitsvertrag zu anderen – meist schlechteren – Bedingungen abzuschließen. Eine Änderungskündigung ist vor allem erst einmal eine Kündigung des gesamten bestehenden Arbeitsverhältnisses. Gemäß § 2 des Kündigungsschutzgesetzes kann sich der Arbeitnehmer dagegen unter Umständen abgestuft wehren. Sprechen Sie uns un­ver­bindlich für eine weitere Beratung zu den Themen (a) Annahme des Angebots unter Vorbehalt, (b) Änderungsschutzklage und (c) Kündigungsschutzklage an.

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