Familienrecht: Verfahrenskostenhilfe (VKH)
VKH ist eine staatliche Hilfeleistung.
Gerne sind wir Ihnen im Rahmen des Anwaltlichen Mandats bei der Stellung eines Verfahrenskostenhilfeantrags behilflich.
VKH ist vordergründig eine Art Kreditleistung, geht aber in den Wirkungen darüber hinaus. Die VKH wird nur in gerichtlichen Verfahren gewährt. Wer VKH erhält, braucht den in vielen Verfahrensarten sonst notwendigen Gerichtskostenvorschuss und sonstige Vorschüsse beispielsweise für Zeugen oder Sachverständige nicht erbringen. Weiter kann im Rahmen der VKH ein Anwalt beigeordnet werden, der frei gewählt werden kann. Der ausgewählte Anwalt muss bereit sein, im Rahmen der Prozesskostenhilfebedingungen ein Mandat anzunehmen. Die Beiordnung muss gesondert beantragt werden.
- Ob die VKH mit oder ohne Raten gewährt wird, hängt vom Einkommen ab. Werden Raten festgesetzt müssen diese Raten maximal 48 Monate gezahlt werden, egal ob dann die Kosten abgetragen sind oder nicht.
- Verfahrenskostenhilfe erhält gemäß § 114 ZPO die Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.
- Mutwilliges Handeln liegt vor, wenn eine ihre Prozesskosten selbst finanzierende Partei, von der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung absehen würde, obwohl eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht, etwa weil es nur um einen geringen Klagebetrag geht, § 114 Abs. 2 ZPO.
- Ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe besteht nicht, wenn eine Rechtsschutzversicherung oder eine andere Stelle oder Person (bspw. Ehegatte, Eltern) die Kosten übernehmen muss.
Weitere Hinweise zur VKH und ein Verfahrenskostenhilfeformular erhalten Sie hier: Prozesskostenhilfe- / Verfahrenskostenhilfeformular (PDF)
Ihr Fachanwalt für Familienrecht Sven Boose übernimmt im Rahmen der VKH Mandate und ist Ihnen weiter gerne mit dem Formular für die Verfahrenskostenhilfe behilflich: Kontakt….
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