Arbeitsvertrag
Sie haben einen Arbeitsvertrag erhalten oder Sie benötigen die Gestaltung eines Arbeitsvertrages?
Sie arbeiten schon länger in einem Betrieb und haben noch keinen Arbeitsvertrag?
Haben Sie einen Anwalt gesucht, weil Sie ein arbeitsrechtliches Problem haben?
Typische Fragestellungen:
- Was muss im Arbeitsvertrag geregelt sein?
- Werden Überstunden ausbezahlt?
- Wie ist der Urlaub geregelt?
- Kann ich Auszeiten beanspruchen?
- Was ist mit einem Arbeitszeugnis?
Ich kläre Sie über Ihre Rechte auf und leite für Sie die notwendigen Schritte ein.
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Arbeitsvertrag: Leistungen im Überblick
Die arbeitsrechtlichen Leistungen von Boose & Plötzky im Bereich Arbeitsvertrag im Überblick:
- Vertragsgestaltung
- Vertragsprüfung
- Vertragsanpassung
Der Arbeitsvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zur persönlichen Ableistung unselbständiger Tätigkeiten nach Weisung des Arbeitgebers, der Arbeitgeber verpflichtet sich zur Zahlung einer Vergütung.
Der Arbeitsvertrag ist ein Unterfall des Dienstvertrages. Der Arbeitnehmer schuldet die Arbeitsleistung, aber er schuldet keinen bestimmten Arbeitserfolg.
Das Arbeitsverhältnis wird durch den Arbeitsvertrag begründet. Der Arbeitsvertrag muss von einigen Ausnahmen in gesetzlichen und tariflichen Vorschriften abgesehen nicht schriftlich geschlossen werden. Auch ein mündlich geschlossener Vertrag ist gemeinhin bindend. Die früher getroffene Unterscheidung von Arbeiter- und Angestelltenverträgen ist heute praktisch bedeutungslos.