Boose & Plötzky

Rechtsanwälte

Wandsbek Markt

Wandsbeker Marktstr. 69
22041 Hamburg

040-357 164 95

Sven Boose
Professionelle
Beratung und
Vertretung im
Arbeits­recht

Lohn & Gehalt

Sie haben Schwierigkeiten mit der Ihnen erteilten Lohn­abrechnung?
Sie bekommen Überstunden nicht vergütet oder den Urlaub nicht ausbezahlt?
Haben Sie einen An­walt gesucht, weil Sie ein arbeits­rechtliches Problem haben?

Typische Fragestellungen:

  • Welche Gehalts- oder Lohnansprüche habe ich?
  • Gibt es einen Mindestlohn?
  • Müssen Überstunden vergütet werden?
  • Habe ich einen Urlaubs­geld­anspruch?
  • Muss der Arbeit­geber Weihnachts­geld zahlen?
  • Habe ich einen Vergütungs­anspruch im Krankheits­fall?

Ich kläre Sie über Ihre Rechte auf und leite für Sie die notwendigen Schritte ein.

Rufen Sie jetzt an und vereinbaren Sie einen Besprechungs­termin für eine un­ver­bindliche Erst­information.

Lohn & Gehalt: Leistungen im Überblick

Die arbeitsrechtlichen Leistungen von Boose & Plötzky im Bereich Lohn & Gehalt im Überblick:

  • Prüfung des Gehalts­anspruchs
  • Gerichtliche Verfolgung Ihrer Lohn- und Gehalts­ansprüche
  • Prüfung des Urlaubs­geldes und der Weihnachts­gratifikation
  • Prüfung der Überstunden­vergütung und der Urlaubs­vergütung

Lohn oder Gehalt

Die Unterscheidung der Begriffe Lohn und Gehalt ist in gesetzlichen und tarif­vertraglichen Regelungen von untergeordneter Bedeutung und wird zumeist gar nicht mehr getroffen. Die Vergütung der Arbeiter wird Lohn genannt, Gehalt ist die Bezeichnung der Angestellten­vergütung. Das Monats­gehalt ist in der Regel von der Anzahl der gearbeiteten Tage unabhängig, ist also jeden Monat in der Höhe gleich. Der Monats­lohn wird meist auf Stunden­basis gezahlt, wodurch die Vergütung in Abhängigkeit der jeweiligen Arbeitstage variiert. Bekommt ein Angestellter regelmäßig geleistete Überstunden oder Boni bezahlt, verwischen die Unterschiede von Lohn und Gehalt bis zur Unkenntlichkeit. Soweit keine gesetzlichen oder tariflichen Mindestlohn­regeln verletzt werden, ist der Lohn oder das Gehalt grundsätzlich frei verhandelbar.