Herzlich willkommen bei der Anwaltskanzlei der Rechtsanwälte Boose & Plötzky, Ihrer Kanzlei für Rechtsberatung und Prozessvertretung in Hamburg-Wandsbek direkt am
Wandsbek Markt.
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Schwerpunkt der anwaltlichen Beratung im Arbeitsrecht. Ob Aufhebungsvertrag oder Kündigung des Jobs durch fristgerechte oder fristlose Kündigung: Als Rechtsanwalt für das Arbeitsrecht vertrete ich Sie im Fall der Kündigung auch vor dem Arbeitsgericht.
Rufen Sie uns bitte einfach unverbindlich an. Wir informieren Sie gerne über das Leistungsspektrum unserer Kanzlei im Arbeitsrecht.
Die Veränderung eines einmal geschlossenen Arbeitsvertrages bedarf der Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners.
Die einseitige Aufkündigung von Teilen des Arbeitsvertrages ist nicht zulässig.
Änderungen im Arbeitsvertrag werden daher oftmals dergestalt herbeigeführt, dass dem Arbeitnehmer zusammen mit der Kündigung des bestehenden Jobs angeboten wird, einen neuen Arbeitsvertrag zu anderen – meist schlechteren – Bedingungen abzuschließen. Eine Änderungskündigung ist vor allem erst einmal eine Kündigung des gesamten bestehenden Arbeitsverhältnisses. Gemäß § 2 des Kündigungsschutzgesetzes kann sich der Arbeitnehmer dagegen unter Umständen abgestuft wehren. Sprechen Sie uns unverbindlich für eine weitere Beratung zu den Themen (a) Annahme des Angebots unter Vorbehalt, (b) Änderungsschutzklage und (c) Kündigungsschutzklage an.