Boose & Plötzky

Rechtsanwälte

Wandsbek Markt

Wandsbeker Marktstr. 69
22041 Hamburg

040-357 164 95

Sven Boose
Professionelle
Beratung und
Vertretung im
Arbeits­recht

Herzlich willkommen bei der An­walts­kanz­lei der Rechtsanwälte Boose & Plötzky, Ihrer Kanz­lei für Rechts­be­ratung und Prozess­ver­tretung in Hamburg-Wandsbek direkt am Wandsbek Markt.

Die Be­endigung des Arbeits­verhältnis­ses ist der Schwerpunkt der anwaltli­chen Be­ra­tung im Arbeits­recht. Ob Auf­hebungs­ver­trag oder Kündigung des Jobs durch fristge­rech­te oder frist­lose Kündigung: Als Rechts­an­walt für das Arbeits­recht vertre­te ich Sie im Fall der Kündigung auch vor dem Arbeits­gericht.

Rufen Sie uns bitte ein­fach un­ver­bindlich an. Wir informieren Sie gerne über das Leistungs­spektrum unserer Kanz­lei im Arbeitsrecht.

Änderungs­kündigung

Die Veränderung eines einmal geschlossenen Arbeits­vertrages bedarf der Zustim­mung des jeweiligen Vertrags­partners.

Die einseitige Auf­kündigung von Teilen des Arbeits­vertrages ist nicht zulässig.

Ände­run­gen im Arbeits­ver­trag wer­den daher oftmals derge­stalt herbeigeführt, dass dem Arbeitneh­mer zu­sammen mit der Kündigung des be­stehen­den Jobs angebo­ten wird, ei­nen neuen Arbeits­ver­trag zu an­de­ren – meist schlech­te­ren – Bedingun­gen abzuschließen. Ei­ne Ände­rungs­kündigung ist vor al­lem erst einmal ei­ne Kündigung des ge­sam­ten be­stehen­den Arbeits­verhältnis­ses. Gemäß § 2 des Kündigungs­schutzgeset­zes kann sich der Arbeitneh­mer dagegen un­ter Umstän­den abge­stuft weh­ren. Spre­chen Sie uns un­ver­bindlich für ei­ne weite­re Be­ra­tung zu den Themen (a) An­nah­me des Angebots un­ter Vorbe­halt, (b) Ände­rungs­schutzkla­ge und (c) Kündigungs­schutzkla­ge an.

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