Boose & Plötzky

Rechtsanwälte

Wandsbek Markt

Wandsbeker Marktstr. 69
22041 Hamburg

040-357 164 95

Sven Boose
Persönliche
professionelle
familien­rechtliche
Beratung

Familienrecht: Verfahrens­kosten­hilfe (VKH)

VKH ist eine staatliche Hilfeleistung.

Gerne sind wir Ihnen im Rahmen des An­waltlichen Mandats bei der Stellung eines Verfahrens­kosten­hilfe­antrags behilflich.

VKH ist vordergründig eine Art Kreditleistung, geht aber in den Wirkungen darüber hinaus. Die VKH wird nur in gerichtlichen Verfahren gewährt. Wer VKH erhält, braucht den in vielen Verfahrensarten sonst notwendigen Gerichtskostenvorschuss und sonstige Vorschüsse beispielsweise für Zeugen oder Sachverständige nicht erbringen. Weiter kann im Rahmen der VKH ein An­walt beigeordnet werden, der frei gewählt werden kann. Der ausgewählte An­walt muss bereit sein, im Rahmen der Prozess­kosten­hilfebedingungen ein Mandat anzunehmen. Die Beiordnung muss gesondert beantragt werden.

Weitere Hinweise zur VKH und ein Verfahrens­kosten­hilfe­formular erhalten Sie hier: Prozess­kosten­hilfe- / Verfahrens­kosten­hilfe­formular (PDF)

Ihr Fach­an­walt für Familienrecht Sven Boose übernimmt im Rahmen der VKH Mandate und ist Ihnen weiter gerne mit dem Formular für die Verfahrens­kosten­hilfe behilflich: Kontakt….

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